Mopedversicherung

Gothaer Mopedversicherung
Starten Sie einfach sorgenfrei durch
Mit unserer Mopedversicherung können Sie sich auf umfassenden Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag verlassen. Das neue Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März. Holen Sie sich jetzt Ihr Versicherungskennzeichen.
- Umfassender Versicherungsschutz zum günstigen Preis
- Ihr Beitrag sinkt, wenn das Moped-Schild später benötigt wird
- Das Kennzeichen liegt schon bei Ihrem Gothaer Berater bereit
Folgende Fahrzeuge können im Rahmen der Mopedversicherung versichert werden:
Mofas
Fahrräder mit Hilfsmotor, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von mehr als vier kW) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (Leichtmofas) bzw. bis 25 km/h (Mofas).
Mopeds
Fahrräder mit Hilfsmotor, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von mehr als vier kW) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Beziehungsweise:
- bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind
- bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind
Roller/Mokick
Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Beziehungsweise:
- bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind
- bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind
E-Scooter
E-Scooter bzw. sogenannte Elektroroller, die eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen und somit im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Im Einzelnen gilt:
- Lenk- und Haltestange ist vorhanden
- Höchstgeschwindigkeit mindestens sechs und maximal 20 km/h
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt und 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
- Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
- Vorderlicht, Rücklicht, Rückstrahler hinten und seitliche Reflektoren
- Eine helltönende Glocke (Klingel)
- Gashebel, der automatisch zurückspringt, wenn man ihn loslässt
- Maximal 55 kg Gewicht, 2 m Länge und 70 cm Breite
- Blinker sind zulässig, aber nicht vorgeschrieben
S-Pedelec
S-Pedelec mit Tretkraftunterstützung über 25 km/h hinaus bis maximal 45 km/h (Motor mit maximal 500 Watt)
Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h
Für ältere Krankenfahrstühle lautet die Regelung zur Höchstgeschwindigkeit:
- bis 25 km/h, sofern sie bis zum 01.09.2002 erstmals in Verkehr gekommen sind
- bis 30 km/h, sofern sie bis zum 30.06.1999 erstmals in Verkehr gekommen sind
Dreirädrige Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von mehr als vier kW).
Quads/Leichtkraftfahrzeuge
Vierrädrige Fahrzeuge mit einem Leergewicht bis 350 kg, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von mehr als vier kW).
Elektronische Mobilitätshilfen
Sogenannte Segways, sofern diese mit einer Betriebserlaubnis versehen sind.
Ihr neues Mopedkennzeichen
Das neue Versicherungskennzeichen für Ihr Moped liegt schon bei einem Gothaer Berater in Ihrer Nähe für Sie bereit. Damit Sie sofort losfahren können, bringen Sie bitte einfach die Betriebserlaubnis Ihres Mopeds mit. Nach der Bezahlung Ihres Versicherungsbeitrages können Sie Ihr Kennzeichen direkt mitnehmen und starten.
Ihr E-Scooter-Kennzeichen
Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folienkennzeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blechkennzeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des Scooters aufgeklebt. Wenden Sie sich hierfür einfach an einen Gothaer Berater in Ihrer Nähe. Bringen Sie die Betriebserlaubnis für Ihren E-Scooter mit und nach der Bezahlung Ihres Versicherungsbeitrages senden wir Ihnen Ihr Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten. Und dann heißt es nur noch: Kennzeichen aufkleben und los geht's.
Versicherungsbedingungen der Gothaer Mopedversicherung
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